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Zertifikate

Zertifikat Auszeichnung TOPANWALT meinanwalt.at
Zertifikat Bauherrenhilfe BHH

Fachgebiete

Schadenersatz

Verkehrsunfall, Sachbeschädigung, Vertragsverletzung, ...

Egal ob Personen- oder Sachschäden – Wir setzen uns für Sie ein! Das Schadenersatzrecht regelt, ob jemand für den Schaden, den ein anderer erlitten hat, Ersatz leisten muss. Ersatz kann in der Wiederherstellung, oder in Geldersatz wie beispielsweise Schmerzengeld, Heilungskosten, Reparaturkosten erfolgen.

Haftung von Sachverständigen

Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Planer, ...

Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Planer haben eines gemeinsam – Sie sind Experten auf ihrem Gebiet und müssen die Erwartungshaltung an ihre Berufsgruppe erfüllen. Passiert dies nicht, haften sie für den dadurch zugefügten Schaden. Wir vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung/Abwehr solcher Ansprüche.

Baurecht

Keine Baustelle ohne Rechtsstreit?

Rechtsfragen betreffend die Ausgestaltung der Verträge mit den Baufirmen oder Haftrücklassgarantien und wer für Mängel haftet, wofür der Baustellenkoordinator verantwortlich ist fallen unter das Baurecht. Wir unterstützen Sie von Beginn bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojekts und auch noch bei gewährleistungsrechtlichen Fragen.

Vertragserrichtung

Wir errichten für Sie Verträge aller Art, wie beispielsweise Kaufverträge.

Verträge müssen maßgeschneidert sein, damit sie die Erwartungen der Vertragsparteien an das Vertragsobjekt erfüllen und Rechtssicherheit liefern. Wir liefern Ihnen eine rasche Abwicklung und um Ihnen optimale Sicherheit zu bieten werden Treuhandzahlungen in der Regel über die Rechtsanwaltskammer abgewickelt.

Versicherungsrecht

Gerade im Versicherungsrecht kommt es häufig auf das Kleingedrucke an.

Egal ob beispielsweise Haushalts-, Betriebsbündel-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen – wir durchforsten für Sie das Kleingedruckte. Die Rechtslage im Versicherungsrecht ist umfangreich und fordert das nötige Spezialwissen wie beispielsweise beim Thema Dauerrabattrückforderung.

Miet- und Wohnrecht

Wir sorgen für den nötigen Durchblick durch den MRG-Dschungel.

Der Mieterschutz in Österreich ist äußert umfangreich. Wir vertreten bei Durchsetzung/Abwehr von Mietzinsansprüchen, von Kündigungs- und Räumungsklagen und helfen Ihnen auch bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

Amtshaftung

Bund, Länder, Gemeinden, ...

Das Amtshaftungrecht regelt die Haftung von Bund, Ländern, Gemeinden, Körperschaften, Sozialversicherung für Schäden, die ihre Organe in Vollziehung der Gesetze setzen. Wir unterstützen Sie bei Durchsetzung/Abwehr derartiger Ansprüche.

Erbrecht

Rechtzeitige Entscheidungen können hier oftmals Streitigkeiten vermeiden.

Ob Vorsorgevollmachten, Testamentserrichtungen, Pflichtteilsansprüche, Schenkungsanrechnungen oder Vertretung im Verlassenschaftsverfahren – wir beraten Sie gerne.

Forderungsbetreibung

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen

Wir betreiben gerne Ihre Forderungen gegenüber Ihren Kunden bzw. helfen auch bei Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir erstellen Mahnschreiben, Ratenvereinbarungen, Klagen, Exekutionsanträge und melden Ihre Forderungen auch in Insolvenzverfahren an.

Egal ob Personen- oder Sachschäden – Wir setzen uns für Sie insbesondere bei Verkehrsunfällen, Sachbeschädigungen und Vertragsverletzungen ein! Das Schadenersatzrecht regelt, ob jemand für den Schaden, den ein anderer erlitten hat, Ersatz leisten muss. Ersatz kann in der Wiederherstellung, oder in Geldersatz wie beispielsweise Schmerzengeld, Heilungskosten, Reparaturkosten erfolgen.

Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Architekten, Planer haben eines gemeinsam – Sie sind Experten auf ihrem Gebiet und müssen die Erwartungshaltung an ihre Berufsgruppe erfüllen. Passiert dies nicht, haften sie für den dadurch zugefügten Schaden. Wir vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung/Abwehr solcher Ansprüche.

Rechtsfragen betreffend die Ausgestaltung der Verträge mit den Baufirmen oder Haftrücklassgarantien und wer für Mängel haftet, wofür der Baustellenkoordinator verantwortlich ist fallen unter das Baurecht. Wir unterstützen Sie von Beginn bis zur Fertigstellung Ihres Bauprojekts und auch noch bei gewährleistungsrechtlichen Fragen.

Wir errichten für Sie Verträge aller Art, wie beispielsweise Kaufverträge. Verträge müssen maßgeschneidert sein, damit sie die Erwartungen der Vertragsparteien an das Vertragsobjekt erfüllen und Rechtssicherheit liefern. Wir liefern Ihnen eine rasche Abwicklung und um Ihnen optimale Sicherheit zu bieten werden Treuhandzahlungen in der Regel über die Rechtsanwaltskammer abgewickelt.

Egal ob Haushalts-, Betriebsbündel-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen – wir durchforsten für Sie das Kleingedruckte. Die Rechtslage im Versicherungsrecht ist umfangreich und fordert das nötige Spezialwissen wie beispielsweise beim Thema Dauerrabattrückforderung.

Der Mieterschutz in Österreich ist äußert umfangreich und sorgen wir für den nötigen Durchblick durch den MRG-Dschungel. Wir vertreten bei Durchsetzung/Abwehr von Mietzinsansprüchen, von Kündigungs- und Räumungsklagen und helfen Ihnen auch bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten.

Das Amtshaftungrecht regelt die Haftung von Bund, Ländern, Gemeinden, Körperschaften, Sozialversicherung für Schäden, die ihre Organe in Vollziehung der Gesetze setzen. Wir unterstützen Sie bei Durchsetzung/Abwehr derartiger Ansprüche.

Ob Vorsorgevollmachten, Testamentserrichtungen, Pflichtteilsansprüche, Schenkungsanrechnungen oder Vertretung im Verlassenschaftsverfahren – wir beraten Sie gerne.

Wir betreiben gerne Ihre Forderungen gegenüber Ihren Kunden bzw. helfen auch bei Abwehr unberechtigter Ansprüche. Wir erstellen Mahnschreiben, Ratenvereinbarungen, Klagen, Exekutionsanträge und melden Ihre Forderungen auch in Insolvenzverfahren an.

Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker

Ausbildung

  • Eintragung als Rechtsanwalt und Kanzleigründung 2018

  • Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg 2016

  • Mag. iur. an der Universität Wien 2012

  • Zivildienst 2006/07

  • Matura BG/BRG St. Pölten 2006

Berufserfahrung

  • Publikationen (DiePresse – Rechtspanorama, Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau)

  • Kanzleigründung 2018

  • Rechtsanwaltsanwärter bei Rechtsanwaltskanzlei Dr. Manfred Steininger, 1010 Wien von 2013 bis 2018

  • Gerichtspraxis in St. Pölten 2012/13

  • diverse Praktika als juristischer Mitarbeiter in renommierten Anwaltskanzleien während des Studiums 2007-2012

Interview betreffend Kaufverträge und Baurecht

geführt von Bauherrenhilfe.org – Verein für Qualität am Bau

–   bekannt durch Günther Nussbaum von Pfusch am Bau/(K)ein Pfusch am Bau

Team

Kanzleileiterin Nuri Rama

Rechtsnews

Der Energieausweis – mehr als eine Formvorschrift

Verkäufer und Bestandgeber (Vermieter, Verpächter,…) sind aufgrund des Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) in der Regel verpflichtet bei Verkauf oder bei In-Bestand-Gabe (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen. Kauf, Miete oder Pacht eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses sowie einer Gewerbeimmobilie unterliegt fast immer dieser Vorlagepflicht. Die wenigen Ausnahmen sind in § 5 EAVG geregelt. Der [...]

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COVID-19 Förderung „Wien online“ der Wirtschaftsagentur Wien – Geförderte Rechtsberatung für Online-Vertriebsysteme wie Onlineshops

Mit dem Programm „Wien online“ unterstützt die "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." (kurz Wirtschaftsagentur Wien) den Auf- und Ausbau von digitalen Online-Vertriebssystemen für Produkte und/oder Dienstleistungen in kleinen Unternehmen aus den Bereichen Nahversorgung, endkundenorientierte Dienstleistungen und Kreativwirtschaft in Wien sowie auch den regionalen Handel unterstützende Online-Plattformen. Nähere Details zu diesem Förderprogramm finden Sie unter diesem Link und [...]

Von |April 9th, 2020|

Kollision am Flughafen: Geld von Fluglinie nach Parkschaden

Ich konnte meinem Mandanten als Spezialist auf dem Gebiet Schadenersatz zu seinem Recht verhelfen, und durfte diesbezüglich auch im Rechtspanorama der Tageszeitung "Die Presse" einen Artikel veröffentlichen. Der Artikel ist hier abrufbar. Kurzfassung: Fällt ein Flug aus, muss die Airline Passagiere entschädigen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände hätten dazu geführt. Dass der Flieger am Boden gerammt wird, zählt nicht dazu. [...]

Von |Februar 17th, 2020|

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