Ich konnte meinem Mandanten als Spezialist auf dem Gebiet Schadenersatz zu seinem Recht verhelfen, und durfte diesbezüglich auch im Rechtspanorama der Tageszeitung „Die Presse“ einen Artikel veröffentlichen. Der Artikel ist hier abrufbar.

Kurzfassung: Fällt ein Flug aus, muss die Airline Passagiere entschädigen, es sei denn, außergewöhnliche Umstände hätten dazu geführt. Dass der Flieger am Boden gerammt wird, zählt nicht dazu. Meinem Mandaten wurde der Ersatz gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung zugesprochen.