Schadenersatzrecht – für Sie zusammengefasst

Schadenersatzrecht
Stellen Sie sich vor: Ein Autounfall hat Ihr Leben auf den Kopf gestellt – Schmerzen, eingeschränkte Mobilität und hohe Kosten belasten Sie zusätzlich. Doch Sie müssen diese Last nicht allein tragen!
Das Schadenersatzrecht in Österreich richtet sich nach den Bestimmungen des ABGB und regelt genau diese Problematik und gibt Ihnen als Geschädigten die Möglichkeit, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn Sie unrechtmäßig durch eine andere Person oder ein Unternehmen beeinträchtigt wurden.
Der zentrale Grundgedanke des Schadenersatzes ist die Naturalrestitution, also die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Kann der Zustand nicht wiederhergestellt werden, etwa bei Zerstörung oder Verlust, wird der Schätzungswert des Schadens ersetzt. Im Gegensatz zum angloamerikanischen Recht, das auch eine strafende Funktion verfolgt, liegt der Fokus im österreichischen Schadenersatzrecht auf der Wiedergutmachung des erlittenen Schadens. Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Schaden nie eingetreten, ohne dass zusätzliche Strafen für den Schädiger verhängt werden. Als Experte unterstütze ich Sie bei der Klärung der Anspruchsvoraussetzungen und der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.

Was gilt als Schaden?
Nach österreichischem Recht wird der Schadensbegriff wie folgt definiert und unterschieden:
- Vermögensschäden (Materielle Schäden): Umfassen alle in Geld messbaren Nachteile und beinhalten sowohl die tatsächliche Vermögensminderung als auch den entgangenen Gewinn
Beispiele: Beschädigung eines Fahrzeugs, Reparaturkosten, Verdienstentgang
- Personenschäden (Immaterielle Schäden): Betreffen nicht das Vermögen, sondern die Person selbst und sind nicht unmittelbar in Geld messbar.
Beispiele: Körperverletzungen, Schmerzen, psychische Beeinträchtigungen, Trauer

Wann können Sie Schadenersatz fordern?
Damit Sie Schadenersatzansprüche entstehen müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:
- Ein Schaden ist entstanden: Sei es ein finanzieller Verlust, eine körperliche Verletzung oder ein seelisches Leid.
- Kausalität: Es muss klar sein, dass der Schaden durch diese Handlung verursacht wurde.
- Rechtswidriges Verhalten: Der Schaden muss durch eine Handlung entstanden sein, die gegen das Gesetz verstößt.
- Verschulden: Der Schaden muss vorsätzlich oder zumindest fahrlässig herbeigeführt worden sein.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle diese Punkte rechtssicher zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Körperverletzung – was kann ich fordern?
Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung wurden, können Sie verschiedene Arten von Schadensersatz fordern:
- Heilbehandlungskosten: Dazu gehören alle Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Operationen, Medikamente und Therapien.
- Verdienstentgang: Wenn Sie aufgrund der Verletzung nicht arbeiten konnten, haben Sie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes, unabhängig davon ob Sie selbstständig oder unselbstständig sind.
- Schmerzengeld: Schmerzengeld ist eine Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden, die sich nach der Schwere der Verletzung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen richtet. Ein häufiges Problem bei der Festlegung des Schmerzengeldes ist die Notwendigkeit von Gutachten, wobei Privatgutachten oft kostspielig sind und die dortige Ansicht, sich von der Beurteilung des vom Gericht bestellten Gutachtes unterscheiden kann. Das höchste in Österreich bisher (Stand Jänner 2025) zugesprochene Schmerzengeld betrug 250.000 Euro.
- Verunstaltungsentschädigung: Die Verunstaltungsentschädigung wird gewährt, wenn eine Verletzung zu dauerhaften, sichtbaren Verunstaltungen führt. Ziel ist es, dem Geschädigten für den Verlust an ästhetischer Integrität und die damit verbundenen psychischen Belastungen eine Entschädigung zu bieten.
Fun Fact: Wussten Sie, dass es in manchen Fällen auch Ersatz für die Minderung der Heiratschancen aufgrund einer Verunstaltung gibt? Auch dieser Aspekt kann in die Berechnung der Entschädigung einfließen. - Fahrtkosten und andere Aufwendungen: Ihnen sind auch die Kosten zu ersetzen, die Ihnen durch die Geltendmachung Ihrer Ansprüche entstanden sind (z.B. Fahrtkosten zum Arzt, Rechtsanwaltskosten).
Zusätzliche Ansprüche:
- Schockschaden: Ein Schockschaden entsteht, wenn jemand durch ein traumatisches Ereignis, wie etwa einen Unfall oder den Verlust eines Angehörigen, psychische Schäden erleidet. In solchen Fällen kann Schadenersatz für die seelischen Folgen verlangt werden. Trauerschäden hingegen, also Schäden aufgrund des Verlusts eines nahen Angehörigen, sind nur sehr restriktiv ersatzfähig.
- Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie aufgrund der Verletzung nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe ersetzt bekommen.
Entgang der Arbeitskraft: Bezieht sich auf den Verlust der Fähigkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sei es durch Krankheit, Unfall oder eine andere Beeinträchtigung. Der Schadenersatzanspruch deckt den entgangenen Verdienst oder die Einkommensminderung ab und wird basierend auf dem tatsächlichen Verdienstausfall berechnet.

Praxistipps zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen:
- Schäden dokumentieren: Achten Sie darauf, die entstandenen Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von Verletzungen, beschädigten Gegenständen oder anderen relevanten Beweisen. Sammeln Sie Rechnungen, ärztliche Bescheinigungen und Gutachten, die den Schaden belegen.
- Verjährung beachten: Achtung – Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beträgt in der Regel drei Jahre und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangen. Verpassen Sie diese Frist, kann Ihr Anspruch verjähren, und Sie erhalten keinen Ersatz mehr. Daher ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden! Eine anwaltliche Detailprüfung ist dringend anzuraten.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass eine außergerichtliche Forderung allein die Verjährung nicht hemmt. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Rechtanwalt rechtzeitig hinzuzuziehen, der einen besseren Überblick über die relevanten Fristen hat und genau weiß, welche Schritte erforderlich sind, um Ihre Ansprüche rechtzeitig durchzusetzen und welche Ersatzansprüche Ihnen zustehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Ansprüche verjähren und nicht mehr geltend gemacht werden können. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in diesem Prozess zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Besonderheiten beim KFZ-Schaden
Nach einem Autounfall in Österreich haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadenersatz. Verkehrsunfälle führen nicht nur zu Sachschäden, sondern können auch erhebliche körperliche und psychische Schäden nach sich ziehen. Diese sind unfallkausal und genau zu prüfen, damit sie finanziell geltend gemacht werden können. Neben Schadenersatz für Sachschäden können auch Schmerzengeld und wie bereits dargelegt folgende weitere Kosten eingefordert werden:
- Heilungskosten
- Behandlungskosten (z. B. Reha oder psychologische Betreuung)
- Medizinische Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen)
- Verdienstentgang
- Pflegekosten
- Haushaltshilfekosten
- Transportkosten, die durch den Unfall entstanden sind
- Umbaukosten oder Umzugskosten für behindertengerechtes Wohnen
- Kleidung, die beim Unfall beschädigt wurde
- Im Todesfall Trauerschaden der Hinterbliebenen
- Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene
Darüber hinaus bestehen im Zusammenhang mit dem KfZ-Schaden auch zwei Besonderheiten, die für die Schadensermittlung entscheidend sind: der Totalschaden und der Wiederbeschaffungswert. Diese beiden Faktoren spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung des Schadenersatzes und der Feststellung des finanziellen Ausgleichs.
- Totalschaden: Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs wirtschaftlich nicht mehr vertretbar sind. In Österreich wird dies in der Regel angenommen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 10 % übersteigen. In solchen Fällen greift die sogenannte Totalschadensabrechnung: Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs, vorausgesetzt es wurde Ihnen ein Wrackangebot übermittelt.
- Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand auf dem Markt zu erwerben. Hierbei werden mehrere Faktoren berücksichtigt, wie:
-Marke und Modell Ihres Fahrzeugs
-Erstzulassungsdatum
-Kilometerstand
-Ausstattung
-Allgemeiner Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts: Die Versicherung beauftragt in der Regel einen Sachverständigen, der den Wiederbeschaffungswert anhand von Marktwert-Listen wie Schwacke oder Eurotax ermittelt. Dabei fließen alle oben genannten Faktoren in die Bewertung ein.
Wichtig für Sie:
- Achten Sie darauf, dass der Sachverständige alle relevanten Faktoren bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts berücksichtigt.
- Sollten Sie mit dem ermittelten Wert nicht einverstanden sein, können Sie diesen notfalls gerichtlich überprüfen lassen.
- Verhandeln Sie mit der Versicherung, wenn Sie der Meinung sind, dass der Wiederbeschaffungswert zu niedrig angesetzt wurde.
Als Experte im Schadenersatzrecht helfe ich Ihnen dabei, Ihre Ansprüche umfassend zu prüfen und durchzusetzen. Egal, ob es um die Ermittlung des korrekten Wiederbeschaffungswerts, die Totalschadensabrechnung oder die Verhandlung mit der Versicherung geht – wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, damit Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Vertrauen Sie auf mich, um Ihre Rechte geltend zu machen und alle entstandenen Schäden abzuwickeln.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren und meine Dienste in Anspruch zu nehmen – ich biete Ihnen eine kostenlose Erstberatung und setze mich mit vollem Engagement für Ihre Ziele ein.
Schaden: Ein Schaden ist ein nachteiliger Zustand, der durch eine Handlung oder ein Ereignis verursacht wird und der zu einem Verlust oder einer Beeinträchtigung von Rechten, Gütern oder Interessen führt. Im Schadenersatzrecht wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden, wie z.B. materiellen (z.B. beschädigte Dinge oder Vermögensverlust) und immateriellen Schäden (z.B. Schmerzen, Trauer oder entgangener Gewinn).
Naturalrestitution bezeichnet den Grundsatz im Schadenersatzrecht, den geschädigten Zustand wiederherzustellen, als ob der Schaden nie eingetreten wäre, etwa durch Reparatur oder Rückgabe des beschädigten Gutes.
Verjährung: Der gesetzlich festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Haftung: Die rechtliche Verantwortung für den verursachten Schaden. Eine Haftung kann aus vertraglichen Vereinbarungen oder aus unerlaubten Handlungen (Delikten) resultieren.
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