Ihr Recht – für Sie zusammengefasst
Probleme mit der Versicherung? Die Versicherung lehnt die Zahlung ab? – ich sorge für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Der Versicherungsfall
Versicherungen – ein Auszug
Gebäudeversicherung: Schützt Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser oder andere Gefahren.
Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
KFZ-Versicherung: Schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen und Schäden im Straßenverkehr.
Hausratsversicherung: Deckt Schäden und Verluste an Ihrem persönlichen Eigentum in Ihrem Zuhause ab.
Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für juristische Auseinandersetzungen.
Lebensversicherung: Bietet finanzielle Absicherung für Ihre Angehörigen im Todesfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert Ihr Einkommen, falls Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.
Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert Ihr den entgangenen Gewinn und die Fixkosten ihres Betriebes.
Reiseversicherung: Deckt Risiken und unvorhergesehene Ereignisse während Reisen ab.
Krankenzusatzversicherung: Schützt vor hohen Kosten bei Krankheit und medizinischen Behandlungen.
Haftrücklassversicherungen: Sichern ähnlich wie Bankgarantien Gewährleistungsansprüche, etc. ab.
Was tun, wenn die Versicherung nicht oder nicht gänzlich zahlt?
Ablehnungsgründe prüfen:
Der erste Schritt ist, herauszufinden warum die Versicherung die Deckung ablehnt. Diese Information lässt sich in der Regel im E-Mail-Verkehr mit der Versicherung finden. Es gibt verschiedene Gründe für eine Ablehnung, beispielweise folgende:
Schreiben an die Versicherung:
Sofern Sie der Meinung sind, dass ein Missverständnis seitens der Versicherung vorliegt, weil etwas vom Sachverhalt nicht richtig erfasst wurde, oder die Versicherung weitere Informationen anfordert, kann es sinnvoll sein, wenn Sie zunächst selbst den Sachverhalt klarstellen oder die angeforderten Informationen übermitteln. Ist dies nicht der Fall bzw. führt dies auch nicht zum gewünschten Ergebnis ist die Einschaltung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, wie meiner Kanzlei, sinnvoll.
Rechtanwalt hinzuziehen:
Das Heranziehen eines Anwalts kann bei Versicherungsthemen von erheblichem Wert sein, da Versicherungspolizzen oft komplex und für Nicht-Fachleute schwer verständlich sind. Nach dem Eintritt eines Schadensfalls kann ein Anwalt eine detaillierte Prüfung der Versicherungsbedingungen vornehmen, mögliche Lücken aufdecken und so sicherstellen, dass Sie die größtmögliche Deckung durch die Versicherung erhalten.
In meiner Kanzlei sind Sie in dieser Angelegenheit besonders gut aufgehoben. Mit langjähriger Erfahrung im Versicherungsrecht bin ich bestens vertraut mit den Details und typischen Streitpunkten, die bei Versicherungsfällen auftreten. Diese Expertise ermöglicht es mir, Sie umfassend zu beraten und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Häufig kann ich ohne langes Gerichtsverfahren rasche außergerichtliche Lösungen herbeiführen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern kann auch dazu beitragen, die Kosten für beide Parteien zu minimieren. Mit dem nötigen Fachwissen und vollem Einsatz für Ihr Recht setze ich mich für eine optimale Lösung für Ihren Fall ein.
Ich konnte bereits vielen Klienten zu Ihrem Recht verhelfen:
Häufige Ablehnungsgründe
Zahlungsverzug der Versicherungsnehmer: Wenn die Prämienzahlungen nicht rechtzeitig geleistet wurden, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Der entstandene Schaden ist nicht von den Leistungen der Versicherung abgedeckt: Es kann sein, dass der spezifische Schaden nicht unter den Versicherungsschutz fällt.
Vorschaden, der bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde: Vorbestehende Schäden müssen beim Vertragsabschluss angegeben werden, ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Falsche Angaben in der Gesundheitsprüfung: Bei Krankenversicherungen können falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung führen.
Zu späte Meldung des Schadens: Schäden müssen innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann zur Ablehnung führen.
Unzureichende Belege für den Schaden: Der Schaden muss ausreichend dokumentiert und belegt werden.
Schaden liegt vor Vertragsabschluss oder vor Ablauf der Wartezeit: Schäden, die vor Vertragsbeginn oder vor Ablauf einer eventuell vereinbarten Wartezeit eintreten, sind nicht gedeckt.
Obliegenheitsverletzung: Die Versicherungsnehmer haben eine ihrer vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z.B. Sicherheitsvorschriften nicht beachtet (z.b: angeblich die Tür nicht verschlossen im Falle eines Diebstahls).
Gefahrerhöhung nicht gemeldet: Die Versicherungsnehmer haben eine wesentliche Gefahrenerhöhung nicht rechtzeitig mitgeteilt.
Verletzung von Mitwirkungspflichten: Die Versicherungsnehmer haben nicht ausreichend bei der Aufklärung des Schadensfalls mitgewirkt.
Überschreitung der Wertgrenze: Wenn der Schaden eine im Versicherungsvertrag festgelegte Wertgrenze überschreitet.
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