Versicherungsrecht – für Sie zusammengefasst
Probleme mit der Versicherung? Die Versicherung lehnt die Zahlung ab? – ich sorge für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Häufig stehen Menschen vor demselben Problem. Ein Unglücksfall tritt ein, man denkt man hat eine Versicherung abgeschlossen und dennoch wird der Schaden nicht umgehend und vollständig von dieser ersetzt. Stattdessen findet man sich in einem Wirrwarr von Bedingungen auf die plötzlich verwiesen wird und man ist überfordert.
In diesem Artikel gebe ich Ihnen einen verständlichen Überblick über das Versicherungsrecht, erkläre wichtige Begriffe und zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt. Egal ob es um den Eintritt des Schadensfalls, den Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert oder die Bedeutung von Obliegenheiten geht – ich helfe Ihnen, sich im Dschungel der Versicherungsbedingungen zurechtzufinden und Ihre Rechte durchzusetzen.
Meine Kanzlei berät und vertritt kompetent und effizient in allen versicherungsrechtlichen Fragen.
Der Versicherungsfall
Wenn ein Ereignis eintritt, wofür eine Versicherung abgeschlossen wurde, ist die Erwartung der Versicherungsnehmer, dass in diesem Fall die Versicherung den Schaden ersetzt. Dies kann beispielsweise ein Unfall, ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein Einbruch sein.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Versicherungsnehmer den Versicherungsfall umgehend melden. Eine zeitgerechte Schadensmeldung ist notwendig, damit die Versicherung den Schadenfall prüfen und die Ansprüche bearbeiten kann. Neben der Meldung des Schadens bestehen weitere wichtige Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer.
Dazu gehört beispielsweise, dass sie der Versicherung alle relevanten Fragen beantwortet, Bilder vom Schaden bereitstellen und gegebenenfalls den Ort des Schadens zugänglich machen. Diese Mitwirkungspflichten sind essenziell, um den Versicherungsanspruch ordnungsgemäß zu prüfen und eine angemessene Leistung zu gewährleisten. Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann dies die Regulierung des Schadens verzögern oder sogar zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen.
Was tun, wenn die Versicherung nicht oder nicht gänzlich zahlt?
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen nach Schadenmeldung entweder keine Rückmeldung geben, welche Kosten übernommen bzw. Beträge bezahlt werden, oder gar ausdrücklich die Leistung verweigern. In diesen Fällen hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:
Ablehnungsgründe prüfen:
Der erste Schritt ist, herauszufinden warum die Versicherung die Deckung ablehnt. Diese Information lässt sich in der Regel im E-Mail-Verkehr mit der Versicherung finden. Es gibt verschiedene Gründe für eine Ablehnung, beispielweise folgende:
Schreiben an die Versicherung:
Sofern Sie der Meinung sind, dass ein Missverständnis seitens der Versicherung vorliegt, weil etwas vom Sachverhalt nicht richtig erfasst wurde, oder die Versicherung weitere Informationen anfordert, kann es sinnvoll sein, wenn Sie zunächst selbst den Sachverhalt klarstellen oder die angeforderten Informationen übermitteln. Ist dies nicht der Fall bzw. führt dies auch nicht zum gewünschten Ergebnis ist die Einschaltung eines auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltes, wie meiner Kanzlei, sinnvoll.
Rechtanwalt hinzuziehen:
Das Heranziehen eines Anwalts kann bei Versicherungsthemen von erheblichem Wert sein, da Versicherungspolizzen oft komplex und für Nicht-Fachleute schwer verständlich sind. Nach dem Eintritt eines Schadensfalls kann ein Anwalt eine detaillierte Prüfung der Versicherungsbedingungen vornehmen, mögliche Lücken aufdecken und so sicherstellen, dass Sie die größtmögliche Deckung durch die Versicherung erhalten.
In meiner Kanzlei sind Sie in dieser Angelegenheit besonders gut aufgehoben. Mit langjähriger Erfahrung im Versicherungsrecht bin ich bestens vertraut mit den Details und typischen Streitpunkten, die bei Versicherungsfällen auftreten. Diese Expertise ermöglicht es mir, Sie umfassend zu beraten und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Häufig kann ich ohne langes Gerichtsverfahren rasche außergerichtliche Lösungen herbeiführen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern kann auch dazu beitragen, die Kosten für beide Parteien zu minimieren. Mit dem nötigen Fachwissen und vollem Einsatz für Ihr Recht setze ich mich für eine optimale Lösung für Ihren Fall ein.
Häufige Ablehnungsgründe
Wenn die Prämienzahlungen nicht rechtzeitig geleistet wurden, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Es kann sein, dass der spezifische Schaden nicht unter den Versicherungsschutz fällt.
Vorbestehende Schäden müssen beim Vertragsabschluss angegeben werden, ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Bei Krankenversicherungen können falsche oder unvollständige Angaben zur Ablehnung führen.
Schäden müssen innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann zur Ablehnung führen.
Der Schaden muss ausreichend dokumentiert und belegt werden.
Schäden, die vor Vertragsbeginn oder vor Ablauf einer eventuell vereinbarten Wartezeit eintreten, sind nicht gedeckt.
Die Versicherungsnehmer haben eine ihrer vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, z.B. Sicherheitsvorschriften nicht beachtet (z.b: angeblich die Tür nicht verschlossen im Falle eines Diebstahls).
Die Versicherungsnehmer haben eine wesentliche Gefahrenerhöhung nicht rechtzeitig mitgeteilt.
Die Versicherungsnehmer haben nicht ausreichend bei der Aufklärung des Schadensfalls mitgewirkt.
Wenn der Schaden eine im Versicherungsvertrag festgelegte Wertgrenze überschreitet.
Ich konnte bereits vielen Klienten zu Ihrem Recht verhelfen:
AusgezeichnetBasierend auf 25 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Fred24. Juni, 2024Obwohl man selten froh ist, einen Anwalt kontaktieren zu müssen, hatte ich mit Mag. Gunacker eine sehr gute Erfahrung. Er ist sehr professionell und hilfreich. Ich würde 100% wieder zu ihm gehen, falls ich in der Zukunft legale Unterstützung brauche.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.omega18. Juni, 2024Exzellente Betreuung in meiner Rechtsangelegenheit, ich kann Herrn Mag. Gunacker uneingeschränkt empfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.sabine k.11. Februar, 2024Herr Mag. Gunacker ist in Baurechtsfragen aus meiner Sicht uneingeschränkt zu empfehlen - er hat mir nach zähen 2 Jahren zumindest teilweise zu meinem Recht verholfen, wofür ich sehr dankbar bin. Ich war zu jeder Zeit über die nächsten Schritte und deren Auswirkungen informiert und fühlte mich gut beraten. Herr Mag. Gunacker beantwortet geduldig alle Fragen und erklärt komplexe Inhalte so, dass man sie auch als Laie versteht. Vielen Dank!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Paul Düringer5. Oktober, 2023Herr Mag. Gunacker war äußerst professionell und sehr höflich. Schneller Rückruf, Problem wurde effizient gelöst. Hervorheben möchte ich zudem die klare und deutliche Kommunikation via Telefon (akustisch und inhaltlich). Ich kann Herrn Mag. Gunacker guten Gewissens weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Dr. Martin Hikmat Gozami24. September, 2023Mag. Gunacker hat mich stets aufrichtig, verständlich und umfangreich beraten, bei allen rechtlichen Schritten exzellent vertreten und die gesamte Kommunikation mit meiner Rechtsschutzversicherung übernommen. Sowohl per E-Mail als auch per Telefon wurde ich immer freundlich und geduldig informiert bzw. beraten, wenn ich Fragen hatte. Mag. Gunacker konnte ein für mich zufriedenstellendes Ergebnis erreichen, wofür ich ebenso dankbar bin. Mit gutem Gewissen kann ich Mag. Gunacker jedem empfehlen, gewiss wende ich mich in Zukunft wieder an diesen großartigen Rechtsanwalt!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Wilfried kropshofer18. September, 2023Sehr kompetenter und engagierter Anwalt, sehr zu empfehlen!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Sabina T19. Juli, 2023Sehr gute und professionelle Beratung. Hat uns immer die verschiedenen Möglichkeiten mit Vor- und Nachteilen erklärt und uns nie zu etwas gedrängt. Dank der Unterstützung konnte die Sache ohne Gerichtsverfahren relativ rasch geklärt werden. Vielen Dank!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Verena Kerschner11. Juli, 2023Sehr kompetenter Rechtsanwalt! Man fühlt sich gut aufgehoben! Beratung, Abwicklung, etc... alles top!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Manfred Zöchling30. Mai, 2023100% Weiterempfehlung - Top Rechtsanwalt
Versicherungen – ein Auszug
Gebäudeversicherung: Schützt Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser oder andere Gefahren.
Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden, die Sie anderen Personen oder deren Eigentum zufügen.
KFZ-Versicherung: Schützt vor finanziellen Folgen von Unfällen und Schäden im Straßenverkehr.
Hausratsversicherung: Deckt Schäden und Verluste an Ihrem persönlichen Eigentum in Ihrem Zuhause ab.
Rechtsschutzversicherung: Übernimmt Kosten für juristische Auseinandersetzungen.
Lebensversicherung: Bietet finanzielle Absicherung für Ihre Angehörigen im Todesfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Sichert Ihr Einkommen, falls Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.
Betriebsunterbrechungsversicherung: Sichert Ihr den entgangenen Gewinn und die Fixkosten ihres Betriebes.
Reiseversicherung: Deckt Risiken und unvorhergesehene Ereignisse während Reisen ab.
Krankenzusatzversicherung: Schützt vor hohen Kosten bei Krankheit und medizinischen Behandlungen.
Haftrücklassversicherungen: Sichern ähnlich wie Bankgarantien Gewährleistungsansprüche, etc. ab.
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Teuer ist es meist, keinen Anwalt zu kontaktieren!
Gerne stehe ich Ihnen für eine kostenlose telefonische unverbindliche Erstberatung zur Verfügung, in dem ich Ihnen die ersten möglichen Schritte erläutere und wir die weitere Vorgehensweise festlegen.
Selbstverständlich übernehme ich auch die Abwicklung der Verrechnung meiner Leistungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung!
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Der Inhalt auf dieser Seite wurde sorgfältig erstellt, ist aber keinesfalls vollständig. Er kann auch keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Für diese stehe ich jedoch gerne zur Verfügung und ist die erste telefonische Beratung (sofern die Kosten nicht von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden) kostenlos.