Mit dem Programm „Wien online“ unterstützt die „Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien.“ (kurz Wirtschaftsagentur Wien) den Auf- und Ausbau von digitalen Online-Vertriebssystemen für Produkte und/oder Dienstleistungen in kleinen Unternehmen aus den Bereichen Nahversorgung, endkundenorientierte Dienstleistungen und Kreativwirtschaft in Wien sowie auch den regionalen Handel unterstützende Online-Plattformen. Nähere Details zu diesem Förderprogramm finden Sie unter diesem Link und in den Förderrichtlinien.
Es werden explizit in den Förderrichtlinien auch Kosten für die damit zusammenhängende Rechtsberatung gefördert. Diese werden bis zu 75 % übernommen.
Ich stehe Ihnen für die rechtliche Beratung, insbesondere für die Erstellung von Impressum, AGBs, Widerrufsformularen, sonstige rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Webauftritten oder Onlineshops (insbesondere die Regelungen betreffend Fernabsatz, wie im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz [FAGG] oder E-Commerce-Gesetz [ECG]) gerne zur Verfügung. Auch bin ich gerne bereit Kostenvoranschläge für diesbezügliche rechtliche Beratung zu erstellen, welche Sie zunächst in Ihrem Förderansuchen beilegen können. Sie gehen auch vor Förderzusage in Hinblick auf die Kosten meiner Kanzlei kein Kostenrisiko ein, weil Sie zunächst die Genehmigung der Förderstelle (mit meinem beiliegenden Kostenvoranschlag) abwarten können, und mir einen Auftrag auch erst nach Förderzusage erteilen können.
Disclaimer: Ich stehe in keinem Zusammenhang mit der Wirtschaftsagentur Wien und der dargestellten Förderung. Ich übernehme keinerlei diesbezügliche Haftung, insbesondere auch nicht dahingehend, dass Sie eine solche Förderung erlangen.